Der Senat

Der Senat, eigentlich der Rat der Alten, war zusammen­gesetzt aus den Vätern (patres), d. h. aus den Häuptern der vornehmen Geschlechter. In der Zeit der Stände­kämpfe erhielten auch Plebejer aus den reichsten und angesehensten Geschlechtern Zutritt zum Senat. Auf die Volksversammlung nahm er Einfluss durch die Bestätigung der Beschlüsse, die erst durch die Genehmi­gung der Väter rechtsgültig wurden.

In Notsituationen konnte der Senat sogar zeitweilig die Verfassung aufheben. Er übertrug die Macht dann auf die beiden Konsuln. Sie erhielten unumschränkte Vollmachten, um den Umständen entsprechend schnell und durchgreifend handeln zu können.

Die Zahl der Senatsmitglieder schwankte im Laufe der Jahrhunderte. Romulus soll nur 100 gewählt haben, gegen Ende der Königszeit waren es 200, unter Sulla hatte der Senat 400 und zur Zeit Caesars 900 Mit­glieder.

 

In den Aufgabenbereich des Senates fielen:

  1. Das Kultwesen, Opfer und Spiele für besondere Fälle, Buß- und Dankfeste, Einweihung von Tempeln
  2. Die Finanzverwaltung. Der Senat entschied über Einnahmen und Ausgaben von Staatsgeldern, genehmigte die Verpachtung des ager publicus und der indirekten Steuern an die Steuerpächter.
  3. Die Aufsicht über alle Staatsbeamten.
  4. Die auswärtigen Angelegenheiten, also die völkerrechtlichen Bezie­hungen und der diplomatische Verkehr durch die Gesandten.
  5. Ver­fügungen bei Kriegsausbruch, wie Ernennung der Feldherren, Aus­hebung von Legionen, Bestimmung ihrer Stärke und Zahl, Verteilung der Truppen, Auszeichnung und Bestrafung der Befehlshaber.
  6. Ver­fügungsrecht über die Provinzen.

 

Der Verlauf einer Senatssitzung

Der versitzende Beamte eröffnete die Sitzung und erstattete Bericht über die Tagesordnung. Er­schien ihm eine sofortige Abstimmung mit Ja oder Nein nicht möglich, eröffnete er die Debatte, indem er den höchsten Senator zuerst befragte. Hierauf die übrigen nach dem Ehren­rang, den ein jeder je nach seinem Amt einnahm. Der Gefragte äußerte entweder stehend seine Meinung, wobei er auch vom Thema abschweifen konnte. Mitunter missbrauchte man die Redefreiheit, um eine Beschlussfassung zu hinter­treiben. Oder der Gefragte erklärte sitzend seine Zustimmung.

Bei der Abstimmung traten die Senatoren auf die Seite dessen, dem sie beistimmten. Man entschied mit absoluter Mehrheit. Die Senatsverhandlung wurde bei offenen Türen geführt, die Zuhörer folgten von draußen der Beratung. Die Beschlüsse wurden, mit Ausnahme seltener Fälle der auswärtigen Politik, nicht geheim gehalten, ja in späterer Zeit sogar veröffentlicht.

Die Voraussetzung für die Aufnahme in den Senat war die Bekleidung der Quästur und ein Mindestalter von dreißig Jahren. Abzeichen des Senators waren der breite Purpurstreifen auf der Tunika, Schuhe aus rotem Leder mit speziellem Schnitt und der goldene Ring. Bei den Spielen hatten die Senatoren Ehrenplätze.

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