Ablassbrief aus dem Jahr 1517

Die Kardinalbischöfe Raphael ... entbieten allen und jedem Christgläubigen, die diesen Brief sehen werden, Gruß im Herren, immerdar.

Je häufiger wir die Gläubigen zu Werken der Nächstenliebe bewegen, umso mehr sind wir auch auf ihr Seelenheil bedacht. Wir wünschen daher, daß die Pfarrkirche St. Gangolf in Trier ... baulich ordentlich wiederhergestellt, erhalten und unterhalten und ferner mit den für den Gottesdienst dort notwendigen Dingen wie Büchern, Kelchen, Kerzen und Kirchenornamenten in würdiger Form ausgestattet werde.
Damit aber die Gläubigen selbst umso bereitwilliger die Kirche andachtsvoll besuchen und ihre helfende Hand zur Wiederherstellung, Erhaltung, Unterhaltung und Ausstattung herreichen und sie aus dem himmlischen Gnadenschatz reiche Erquickung erhalten, haben wir obengenannten Kardinäle Raphael ... der Bitte entsprochen und im Vertrauen auf die Barmherzigkeit des Allmächtigen Gottes und seine den hl. Aposteln Petrus und Paulus übertragene Autorität allen und jedem Christgläubigen beiderlei Geschlechts, die nach reuevoller Beichte die genannte Kirche an den einzelnen Festen und Tagen, nämlich an Ostern, Weihnachten, Pfingsten, Mariä Himmelfahrt und Kirchweihe jährlich in der Zeit von der ersten bis zur zweiten Vesper einschließlich andachtsvoll besuchen und bei den obengenannten Werken hilfreich mitwirken, für die einzelnen Festtage und Tage, an denen sie dies tun, einen Ablaß von 100 Tagen von den ihnen auferlegten Sündenstrafen aus Gottes Barmherzigkeit verliehen. Dieser Ablaß soll ewig für alle Zeiten gelten.

Zur Beglaubigung dessen haben wir diesen unseren Brief schreiben und durch das Anhängen der Siegel bestätigen lassen. Gegeben in Rom im Jahre 1515, im 2. Jahr des Pontifikats des in Christus Heiligen Vaters und unseres Herrn von Gottes Vorsehung Papst Leo X.

 

Quelle:
Diözesanarchiv Trier, publiziert in: Tenbrock, R.H./Goerlitz, E.: Die Zeit der abendländischen Christenheit (900-1648). Paderborn 1966, S. 145.

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