Der unumschränkte Herrscher

Das französische Beispiel

Aus Bossuet: Politik nach den ureigenen Worten der Heiligen Schrift.  1682.   (Oeuvres, 36.)  III 96, 137; VI 142.

Bossuet, Theologe, Bischof, vom König zum Erzieher des Dauphin berufen, entwarf die vier Sätze, die auf dem französischen Nationalkonzil aus­gesprochen wurden und die Gewalt des Königs über die des Papstes er­höhten.

Die Monarchie ist die älteste und naturgemäßeste Staatsform, denn sie ist aus der väterlichen Gewalt hervorgegangen. Alle Menschen werden als Untertanen geboren, und schon die Herrschaft des Vaters, in dessen Gehorsam sie aufwachsen, gewöhnt sie, nur ein Oberhaupt zu verehren.

 

1. Satz: Der Fürst ist niemand Rechenschaft schuldig von dem, was er anordnet. Ohne diese bedingungslose Autorität kann er das Gute nicht tun und das Böse nicht beseitigen. Seine Gewalt muß so groß sein, daß niemand sich ihr entziehen kann. Die einzige Zuflucht des Bürgers vor der öffentlichen Gewalt ist seine Unschuld.

 

2. Satz: Hat der Fürst gesprochen, so gibt es kein anderes Urteil. Man muß dem Fürsten gleichwie der Gerechtigkeit selbst gehorchen, sonst kann Ordnung und ein Ende der Streitigkeiten nicht entstehen. Denn er ist von Gott und sozusagen ein Stück der göttlichen Unab­hängigkeit. Gott allein kann über seine Entscheidungen befinden und seine Person richten. Wer daher dem Fürsten den Gehorsam ver­weigert, hat gar keinen Anspruch, einem andern Richter vorgeführt zu werden, vielmehr wird er ohne Gnade zum Tode verdammt als ein Friedensstörer und Feind der menschlichen Gesellschaft.

 

3. Satz: Es gibt keine Gewaltausübung gegen den Fürsten. Gewalt­ausübung bedeutet eine Macht, die rechtmäßig ergangene Befehle vollstreckt. Rechtmäßige Befehle aber vermag nur der Fürst zu geben. Somit gebührt ihm allein die Gewaltausübung. Ihm allein obliegt die allgemeine Volkswohlfahrt. Und aus dieser wichtigsten Befugnis folgt alles übrige: Er teilt die öffentlichen Arbeiten aus, er verfügt über Ämter und Waffen, er vollzieht Erlasse und Befehle, er bestimmt die Ehrungen. Wo Macht erscheint, hängt sie von ihm ab, und so ist auch keine Versammlung ohne seinen Vorsitz.

 

4. Satz: Das bedeutet aber nicht, der Fürst wäre von den Gesetzen befreit. Er ist gleich allen andern Recht und Gesetz unterworfen, ja er vor allen soll gerecht sein und seinem Volke ein Beispiel in Er­füllung der Gesetze geben. Aber den Strafen der Gesetze ist er nicht unterworfen.

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