Stadtluft macht frei
Ab dem 12. Jahrhundert gründeten sich eine Vielzahl mittelalterlicher Städte. Eine Stadt konnte dabei aber durchaus eine geringe Einwohnerzahl haben. Von den 3.000 deutschen Städten hatten die meisten unter 1.000 Einwohner. Nur rund fünfzehn Städte waren »Großstädte« mit über zehntausend Einwohnern. Die Deutschen Lande waren hier ein Sonderfall. In Europa, vor allem in Italien, sah dies etwas anders aus. Köln, die größte Stadt Deutschlands, zählte rund 35.000 Einwohner, Brüssel 20.000. Schätzungen zufolge dürften Nürnberg 25.000, Lübeck und Straßburg 20 000, Bremen, Hamburg, Danzig und Rostock etwa 15.000, Lüneburg, Goslar, Soest, Dortmund, Frankfurt, Basel und Zürich etwa 10.000, Mainz 6.000, Dresden 5.000 Einwohner gezählt haben.
Das Stadtrecht konnte auch einer kleinen ländlichen Siedlung gewährt werden, wenn der Grundherr ihr Privilegien verleihen wollte. Jede Stadt besaß einen Stadtherrn, der einem Ort das Stadtrecht verliehen hat. Dies konnte der Landesherr oder auch ein Adliger sein. Er bestimmte das Kaufmanns- und Marktrecht, das Münz- und Zollrecht, das Bann- und Befestigungsrecht. Somit hatte der Stadtherr großen Einfluss auf das öffentliche Leben. Die Städte wollten mit der Zeit aber immer unabhängiger werden. Daher versuchte man so viele Rechte als möglich vom Stadtherrn übertragen zu bekommen. Das ging nicht immer konfliktlos vonstatten. Trotzdem entwickelten sich die Städte langsam aber sicher immer mehr zu Orten, die eine bis dahin kaum gekannte Freiheit garantierten. Es war diese Freiheit, die seit dem 12. Jahrhundert scharenweise Neusiedler in die Städte trieb. Daher rührt der Grundsatz »Stadtluft macht frei«. Das normale Volk auf dem Lande kannte die Leibeigenschaft und die Bürde der Bindung an die Scholle. In der Stadt war man von aller Knechtschaft frei.
Im Gegenzuge musste man sich natürlich dem Stadtrecht fügen.