Islamische Zeitrechnung - ein Mondenkalender

Die islamische Zeitrechnung ist in einigen islamischen Ländern neben dem gregorianischen Kalender in Gebrauch, wobei sie vorwiegend für religiöse Zwecke gebraucht wird. Der islamische Kalender ist ein reiner Mondkalender, der das Jahr der Hidschra, der Auswanderung des Propheten Mohammed von Mekka nach Medina, als Ausgangspunkt verwendet. Die islamische Zeitrechnung beginnt mit dem 1. Muharram 1 AH = 16. Juli 622, dem Beginn des von der islamischen Tradition festgelegten Jahres der Hidschra. Angaben nach der islamischen Zeitrechnung werden in westlichen Sprachen üblicherweise mit dem Kürzel AH (= Anno Hegirae) oder i. J. d. H. (= im Jahre der Hidschra) versehen.

Die Monate des islamischen Kalenders wandern in etwa 32 Sonnenjahren (in etwa 33 Mondjahren) durch das Sonnenjahr. Der Fastenmonat Ramadan kann deshalb in jeder Jahreszeit liegen und verfrüht sich jedes Jahr um elf Tage. Für religiöse Zwecke ist in einigen islamischen Ländern ausschließlich die Beobachtung des Mondes entscheidend, weshalb man beispielsweise vorher nicht genau weiß, wann der Ramadan anfängt. Jeder Monat beginnt, wenn die zarte Mondsichel nach Neumond erstmals sichtbar ist (Neulicht, durchschnittlich zwei Tage später). In anderen Ländern wird der Kalender voraus berechnet und der Eintritt des Neulichts durch eine Formel festgelegt. Daher können in verschiedenen islamischen Ländern die Kalender geringfügig voneinander abweichen.

 

Das islamische Mondjahr

Das islamische Jahr besteht als reines Mondjahr aus zwölf synodischen Monaten mit jeweils 29,5306 Tagen. Das ergibt eine Summe von insgesamt 354,3671 Tagen. Da weder der Monat noch das Jahr ein ganzzahliges Vielfaches des Tages sind, lässt man zum Ausgleich Monate von 30 und 29 Tagen abwechseln. Diesem Normaljahr von 354 Tagen fügt man in einem Zyklus von 30 Jahren elf Mal einen Schalttag ein:

1. Muḥarram (30 Tage)
2. Ṣafar (29 Tage)
3. Rabīʿ al-awwal (30 Tage)
4. Rabīʿ aṯ-ṯānī (29 Tage)
5. Ǧumādā l-ūlā (30 Tage)
6. Ǧumādā ṯ-ṯāniya (29 Tage)
7. Raǧab (30 Tage)
8. Šaʿbān (29 Tage)
9. Ramaḍān (30 Tage)
10. Šauwāl (29 Tage)
11. Ḏū l-qaʿda (30 Tage)
12. Ḏū l-ḥiǧǧa (29, in Schaltjahren 30 Tage)

 

Da das Mondjahr elf Tage kürzer ist als das Sonnenjahr, wandert es rückwärts durch die verschiedenen Jahreszeiten. In etwa 32 Mondjahren hat es einmal das Sonnenjahr durchwandert.

 

Bestimmung der islamischen Festtage

Wichtig ist der islamische Kalender vor allem zur Bestimmung der islamischen Festtage. Besonders große religiöse Bedeutung haben im Islam der Fastenmonat Ramadān und der Wallfahrtsmonat Dhū l-ḥiddscha. Das Opferfest am 10. Dhū l-hiddscha ist der höchste Feiertag der Muslime, der zweithöchste ist das Fest des Fastenbrechens am Ende des Ramadāns.

Das reine Mondjahr mit seinen 354 Tagen wurde somit zur Grundlage für den islamischen Kalender und diente fortan zur Bestimmung der religiösen Feste. Da dieses Mondjahr für Ackerbau treibende Bauern jedoch nicht praktikabel ist, wurde in fast allen Ländern, in denen der Islam Wurzeln geschlagen hat, daneben ein Sonnenkalender weitergeführt. Im Alltags- und Wirtschaftsleben wird seit dem frühen 20. Jahrhundert in fast allen islamischen Ländern der gregorianische Kalender verwendet. Auf dem Gebiet des Osmanischen Reichs wurde der Mondkalender offiziell zum 1. März 1917 durch den gregorianischen Kalender abgelöst.

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