Ein König - zwei Konsuln

Ein Beitrag von Svenja Schulz

Der Sage nach hieß der 7. König der Römer Tarquinius Superbus. Er traf keine weisen, sondern selbstsüchtige und nicht selten auch grausame Entscheidungen. Er nutzte sein Volk aus für seinen aufwendigen Lebensstil brauchte er viel Geld. Er herrschte, ohne auf den Senat zu hören, und schaffte Gesetze ab, wenn es ihm gefiel. Er war ein richtiger Tyrann, was Alleinherrscher bedeutet. Die Römer wussten sich nicht anders gegen diesen König zu helfen, als ihn abzusetzen. Sie schickten ihn in die Verbannung. Diese Erfahrungen saß den Römern so tief in den Knochen, dass sie sich schworen: „Rom soll nie wieder einen König haben!"

Die Römer gründeten nun einen Staat ohne König. Das Regieren sollte nicht ein einzelner König übernehmen, sondern es sollten sich viele Menschen Gedanken darüber machen, wie der Staat zu lenken sei. Sie nannten die Politik von nun an eine "öffentliche Angelegenheit", was auf Latein "RES PUBLICA" heißt. Daraus ist unser heutiges Wort Republik entstanden.

Anstelle eines Königs standen nun an der Spitze des römischen Staates zwei Konsuln. Ein Konsul wurde aus den Reihen des römischen Adels gewählt. Besonders die Familien in Rom waren angesehen, aus denen im Laufe der Jahrhunderte schon mehrere Konsuln hervorgegangen waren. Jedes Jahr wurden die beiden Konsuln von der römischen Volksversammlung neu gewählt. Ein regelrechter Wahlkampf mit hohen finanziellen Mitteln ging der Wahl voraus. Zwar gab es keine Zeitungen und Medien wie heute, aber durch öffentliche und kostenlose Spiele versuchten die Kandidaten das Volk für sich zu gewinnen. Es war dabei wichtig, reiche Freunde zu haben, die einen unterstützten. In Rom gab es keine politischen Parteien, weshalb man als Einzelkämpfer auftrat und sich um Verbündete selbst kümmern musste. Um eine Chance haben, musste man auch rhetorisch begabt sein. Gut reden zu können, war eine wichtige Voraussetzung. Die Kandidaten gaben sich volksnah und nahmen immer wieder ein Bad in der Menge. Dabei versprachen sie im Falle eines Sieges immer sehr viel. Gehalten wurde es natürlich nicht immer, vielmehr eher selten. War man gewählt, so bekam man für die Ausübung des Amtes kein Geld. Allerdings wussten die Konsuln auf andere Art, ihren Einfluss in bare Münze zu verwandeln.

Für die Konsuln gab es folgende Regeln:

  • Die Konsuln wurden nur für ein Jahr gewählt.
  • Man durfte sich nicht sofort wiederwählen lassen (es mussten mehrere Jahre vergehen).
  • Es gab zwei Personen im gleichen Amt, damit sie sich gegenseitig kontrollieren konnten.
  • Nach Ablauf des Jahres konnten die Konsuln zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Konsuln traten ihr Amt immer zum 1. Januar an, also zum Jahresanfang. Sie gaben dem jeweiligen Jahr ihren Namen. Man sagte also z.B.: Das geschah im Jahr des Konsulats des Marcus Furius Camillus.

Konsuln hatten folgende Rechten und Befugnisse:

  • Sie hatten den Vorsitz unddie Leitung in den Senatssitzungen. Jeden Monat wechselten sie sich darin ab.
  • Sie verwalteten die Gerichte.
  • Schätzten die Bürger und teilten sie in Steuerklassen ein.
  • Hatten im Kriegsfall das Heer auszuheben und den Oberbefehl zu führen.
  • Sie hatten das Recht, jeden Bürger ergreifen und ins Gefängnis werfen zu lassen.
  • Sie durften Geldstrafen verhängen.
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