Das Thing

Die Germanen richteten sich mit dem Zeitpunkt ihre Volksversammlungen oft nach dem Mond. Sie glaubten, das der Mond auf das Gelingen eines Unternehmens oder auf das Menschenschicksal einen günstigen Einfluss üben.

Die Germanen hatten ein starkes Gefühl der Unabhängigkeit ausgebildet. Es entsprach durchaus nicht ihrer Natur, einem Geheiß sofort in gehorsamer Unterordnung Folge zu leisten. Oft wurden daher beim Eintreffenden Tage vertrödelt, bis das Thing beginnen konnte. Während der Verhandlung musste geschwiegen werden. Das Thing vollzog sich im Freien, meist an heiliger Opferstätte. Eine Verletzung des Thingfriedens betrachtete man als Sünde gegen die Götter. Sie wurde von den Priestern bestraft.

Das Thing war im Wesentlichen eine Heeresversammlung. Sie entschied über Krieg und Frieden. Hier fand die Freilassung der Unfreien und ihre Eingliederung in die Gemeinschaft statt. Hier erfolgte aber auch die Aufnahme der Jünglinge ins Heer. Von nun an wurden sie zu den staatlichen Versammlungen zugelassen. Zugleich war das Thing eine Richtstätte: Man urteilte über schwere Vergehen, wie Friedensbruch, Landesverrat, Frevel gegen die Götter. Traf man politische Entscheidungen, so ging eine Vorbesprechung der Ältesten voraus. Es wurden Verträge geschlossen, Gaufürsten, Herzögen und auch Könige bestimmt. Zustimmung oder Widerspruch gaben die Versammelten durch Waffenzusammenschlagen oder Murren kund.

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