Sklaven II.

Ein rechtloses Leben

Der Besitzer eines Sklaven konnte mit dessen Leben und Kräften ganz nach Belieben verfahren. Der Sklave galt nach römischem Recht nur als Sache. Wie jedes andere Eigentum konnte man ihn kaufen, verkaufen, abtreten, im Testament vererben. Sklaven durften nichts besitzen, konnte keine rechtmäßige Ehe eingehen. Auch hatte konnte er nichts unternehmen, wenn ihn sein Besitzer schlug und misshandelte. Dies war jedoch nicht an der Tagesordnung. Im eigenen Interesse behandelte der Herr seine Sklaven gut, da sie ihm gesund und stark am meisten nutzten.

Manchmal gestattete man es dem Sklaven, sich die Er­sparnisse aus dem Arbeitslohn und gelegentliche Geldspenden zu einer kleinen Barschaft anzulegen. Somit konnte er sich eines Tages selbst freikaufen oder sich sogar seinerseits Sklaven halten, die für ihn den Dienst versahen. Er durfte sich, wenn es sein Herr gestattete, aus seinen Mitsklavinnen eine Frau wählen und mit ihr eine Sklavenehe schließen. Die Kinder aus einer solchen Verbindung waren wieder Sklaven.

 

Erster Rechtsschutz

Den ersten Rechtsschutz erhielten die Sklaven im Jahre 61 n. Chr.: Es wurde verboten, Sklaven ohne richterlichen Beschluss den wilden Tieren in der Arena auszuliefern. In der Folgezeit erhielten die Sklaven immer mehr Rechte.

 

Sklave wurde:

  • wer als Kind einer Skla­vin geboren wurde oder als Kriegsgefangener geraubt wurde.
     
  • wer sich als römischer Bürger, dem Kriegsdienst entzogen hatte. In ältester Zeit wurden auch zahlungsunfähige Schuldner versklavt. Diese unmenschliche Maßregel wurde aber schon im 4. Jahrhundert v.Chr. aufgehoben.

 

Je größer das Römische Reich wurde, desto stärker wurde die Zahl der Sklaven. Sie stammten aus den verschiedensten Nationen und wurden je nach ihren Fähigkeiten für den Dienst im Hause, in der Landwirt­schaft, in Großbetrieben und im Gemeinwesen verwendet. Man konnte sie auf dem Forum oder auf ihm benachbarten Plätzen kaufen. Ein Schildchen am Halse nannte Herkunft, Alter, Vorzüge und Mängel; danach richteten sich die Preise.

Zu Beginn der Republik hatte man im Haushalt nur einen oder wenige Diener. Mit dem Ausgang der Republik und in der Kaiserzeit gewaltig nahm die Zahl der Sklaven jedoch gewaltig zu.

 

Der Römer ließ sich gern bedienen

Dem Römer fehlten viele Einrichtungen, die uns heute eine Selbstverständlichkeit sind, so z. B. der Wasserzufluss, die elektrische Beleuchtung. Damals mussten das Wasser zugetragen, die vielen Lampen täglich vorbereitet und in Betrieb erhalten werden. Der häusliche Dienst in der Stadt umfasste die Verwaltung des Heimes, die verschiedenen Verrichtungen im Haushalt, Reinigung und Pflege der Wohnung, die Arbeiten in der Küche, Besorgung der Stallungen, Leistungen für die persönliche Betreuung der Familie beim Bad, Haarschneiden, Frisieren, Ankleiden und die Bedienung bei den Mahlzeiten. Es gab auch Aufgaben, die eine höhere Bildung erforderten, wie Erledigung der Korrespondenz, ärztliche Fürsorge, Vorlesen, Unterricht und Beaufsichtigung der Kinder.

Aufgrund der Enge im Haushalt herrschte meist ein gutes und vertrautes Verhältnis zwischen Herrn und Sklaven. Die Geschichte erzählt eine Reihe von Beispielen treuer Anhänglichkeit der Sklaven an ihren Herrn.

Je mehr Sklaven ein Herr jedoch beschäftigte, desto loser wurde die persönliche Bindung. Dann konnte es sein, dass die Arbeit unzuverlässiger ausgeführt wurde. In der Regel wurden nun auch die Strafen härter, mit denen Gehorsam und Dienst erzwungen wurden. Auf den Landgütern und in den gewerblichen Großbetrieben, Bergwerken und Ziegeleien führten Verwalter die Aufsicht, die, selbst Unfreie, die Sklaven rücksichtslos und grausam behan­delten. Versetzung von Haussklaven in diese Arbeitsgruppen galt immer als Erschwerung und Strafe.

 

Fluchtversuche und Folgen

Fluchtversuche waren nicht selten, Flüchtlinge ließ man in Ketten arbeiten, um eine Wiederholung zu verhindern. Man kennzeichnete sie mit Brandmarken auf der Stirn, schmiedete ihnen eiserne Ringe um den Hals, die den Namen und die Anschrift des rechtmäßigen Besitzers trugen und die Aufforderung enthielten, den Sklaven gegen eine Belohnung zurückzubringen. Als besonders schwere Strafe galt die Einreihung unter die Gladiatoren zu den blutigen Fechterspielen oder Kämpfen mit den wilden Tieren im Amphitheater.

 

Sklavenaufstände

Den Sklaven gab ihre stetig wachsende Zahl das Bewusstsein ihrer Macht. Die oft recht harte Arbeit und grausame Behandlung in den Massenbetrie­ben entfachte die Empörung und führte hier und dort auch zur bewaffneten Er­hebung. Die  Geschichte  berichtet von zwei großen Aufständen in Sizilien und von einem Sklavenkrieg in Unteritalien unter Spartacus.

 

Freilassung

Die Sklaverei war trotz aller Menschlichkeit der Herren ein schwerer und drückender Zustand. Allein das Bewusstsein der Unfreiheit und Ungleichheit gegenüber den anderen Menschen bedeutete ein bitteres Los. Aber es war nicht unwiderruflich. Sklaven konnten auch freigelassen werden. Jedoch waren die Freigelassenen von Staatsämtern und dem Militärdienst in der Legion ausgeschlossen und konnten bis zum Ende der republikanischen Zeit keine Ehe mit Freigeborenen schließen. Erst in der dritten Generation waren die Nach­kommen im Vollbesitz der bürgerlichen Rechte und unterschieden sich nicht mehr von den Freien.