Gastfreundschaft
Das Recht auf Gastfreundschaft war in alten Zeiten ein verbreitetes Gut unter den Völkern. Wie sehr diese Tugend bei den Germanen entwickelt war, bezeugen römische Beobachter. Den hilfsbedürftigen friedlichen Fremden, den kein Recht und keine Freunde schützten, nahm man in sein Haus auf, wenn er darum bat. Davon weiß schon Caesar zu berichten:
»Sie betrachteten es als eine Schande, einen Gast zu kränken; wer es auch sein mag und welche Gründe ihn auch veranlassen, die Gastfreundschaft anderer zu suchen, sie beschützen ihn gegen Unrecht. Er gilt als heilig. Alle Häuser stehen ihm offen, und das Essen ist für ihn bereit.«
Und noch ausführlicher spricht darüber Tacitus:
»Geselligkeit und Gastfreundschaft pflegt kein anderes Volk in so reichem Ausmaß wie die Germanen. Irgendeinen Menschen von der Tür zu weisen gilt als ein Unrecht. Jeder bewirtet den Gast nach seinen Mitteln an dem reichbesetzten Tisch. Geht der Vorrat zur Neige, so weist der Gastgeber ihn an eine neue Herberge und begleitet ihn; uneingeladen gehen sie ins nächste Haus. Und es ist kein Unterschied: mit gleicher Freundlichkeit werden sie aufgenommen. Ob bekannt oder unbekannt, gilt für das Gastrecht gleich viel. Wenn der Gast beim Abschied einen Wunsch äußert, so ist es Sitte, ihn zu erfüllen. Mit der gleichen Unbefangenheit kann auch der Gastgeber eine Gegenforderung stellen.«
Der Gast, der sich an den Tisch des Hauses gesetzt hatte, galt als in den Familienkreis aufgenommen. Der Hausherr musste ihn mit seiner äußersten Kraft beschützen, weil das Unglück des Fremden das ganze Haus zu Fall bringen konnte.
Die Gastfreundschaft war schlicht und herzlich. Sie bot, was der wegmüde Wanderer brauchte: freundliches Willkommen, Wärme, Trank, Kost und eine Schlafgelegenheit. Aber es war Brauch, das Gastrecht nicht zu lang zu nutzen.
»Geh beizeiten, als Gast nicht weile immer an einem Ort; der Liebe wird lästig, der allzulang an fremdem Feuer sich wärmt.«