Das Familienleben

Für die Germanen war die Familie von höchstem Wert. Aus ihr heraus bezog er seine Kraft und seinen ungebeugten Lebenswillen. Daher bedeutete es auch das größte Unglück durch eine Schandtat aus dem Familienverband ausgestoßen zu werden. Die Familie war für die Germanen der Urgrund ihres Daseins, Träger des Lebensglückes und sittlichen Wohlstandes. Jedes Mitglied lebte nicht in erster Linie sein eigenes Leben, sondern setzte sich für die Ehre und das Ansehen der Familie ein. Daher war es Pflicht, jede Handlung zu meiden, die dem Ansehen der Familie in ihrer Gesamtheit schaden könnte. Eine Schandtat ging nicht nur den Einzelnen etwas an, sondern lähmte den Mut eines jeden Familiengliedes. Auf der anderen Seite erhöhte jede ehrenvolle Leistung das Lebensgefühl aller.

 

Die Verstorbenen

Die Familie umspannte nicht nur die Lebenden, sondern auch die Verstorbenen. Um die Lebenden und Toten schlang sich bei den Germanen ein festes Band, das die Lebenden durch Opfergaben und ehrendes Gedenken immer wieder erneuerten. Die Toten hingegen wahrten die Treue zur Familie, indem sie den Lebenden beistanden in warnenden und ahnungsvollen Träumen.

 

Das Familienoberhaupt

Der Mann führte die Familie als Familienoberhaupt. Er waltete unbeschränkt in seinem kleinen Reich und besaß dazu auch das Rechte. Er hatte die »munt« (Vormundschaft) über alle Familienmitglieder, also auch über die Frau, war aber auf der anderen Seite verpflichtet, seine Familie zu beschützen, und vertrat sie nach außen in allen Rechtsfällen.

Für den Germanen war die Ehe etwas Heiliges, weil sie den Fortbestand der Familie und der Sippe sicherte. Sie brachte ein fremdes Wesen aus einer fremden Familie in den Kreis seiner Blutsverwandten und war somit ein Ereignis, das nicht nur die persönlichen Geschicke von Mann und Frau betraf, sondern auch die beiden Gruppen anging.

 

Hochzeitsbräuche - Brautraub

Auf diesen wichtigen Moment weisen indirekt die Hochzeitsbräuche der Germanen hin. Da gab es zum Beispiel das Wettlaufen von Braut und Bräutigam, das Fangen der Braut. Die älteste Form der Eheschließung ist jedoch der Brautraub. Sie bewahrten sinnbildlich die Erinnerung daran, wie durch den Raub die Frau gänzlich aus der Bindung mit der früheren Familie gelöst und für den Eintritt in die neue Gemeinschaft freigemacht werden sollte.