Die Verwaltung des Reiches

Es gab in Karls Reich ganz verschiedene Völker: neben den vielen germanischen Stämmen - Franken, Friesen, Sachsen, Thüringern, Bayern, Alemannen, Burgundern, Langobarden - auch Kelten, Rö­mer und am Ostrande sogar Slawen und die den Hunnen verwandten mongolischen Avaren. Jedes Volk hatte seine eigene Sprache, eigene Sitten und Gesetze. Der König duldete alle diese Eigenheiten, wenn sie nur den Frieden und den christlichen Glauben nicht störten. Jedermann durfte sogar in der Fremde nach den Sitten seiner Heimat leben und wurde bei Verfehlungen nach seinem angestammten Volksrecht gerichtet. Karl teilte die Ansicht des heiligen Augustin:

Es berührt den Gottesstaat nicht im Mindesten, welche Lebensweise und Gebräuche ein jeglicher habe, der dem Glauben anhängt, durch den man zu Gott gelangt - wenn nur diese Sitten und Gebräuche nicht gegen die göttlichen Gebote sind.

Nach altgermanischer Art wurde das Reich in Gaue eingeteilt. Der vom König eingesetzte Gaugraf war Verwaltungsbeamter, Richter und Heerführer. Ein Königsbote überwachte ihn und er­schien viermal jährlich zum Gericht über Schwerverbrecher. Höch­ster Richter war der König selber. Doch blieb Karl zeitlebens der Mahnung eingedenk, die ihm in jungen Jahren ein angelsächsischer Bischof erteilt hatte:

Gedenke stets, mein König, Gottes, deines Herrn, in Furcht und Liebe, denn du stehst an seiner Stelle und hast über alle Glieder seines Reiches zu wachen und zu herrschen und Rechenschaft abzulegen am Tage des Ge­richts auch für dich.

Er kümmerte sich denn auch wie ein guter Vater um das Größte und Kleinste. Er ließ im ganzen Reiche die überlieferten Volksrechte aufschreiben. Er regelte den Kriegsdienst bis in alle Einzelheiten. Er führte eine Münzreform durch, vereinheitlichte Masse und Gewichte und förderte damit Handel und Gewerbe. Er setzte, um Hungersnöte zu verhüten, Höchstpreise fest. Er wies die Beamten an, in allen Gauen dafür zu sorgen, dass die nötigen Handwerker vorhanden waren. Für seine eigenen Landgüter erließ er genaue Vorschriften, was an Werkzeug da sein müsse und welche Pflanzen und Tiere zu halten seien zum Nutzen und zur Zier, und schuf damit Musterhöfe, die der gesamten Landwirtschaft als Vorbild dienten.